Marktgemeinde Guntersdorf

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Heizkostenzuschuss 2021/22 ab 14. Oktober am Gemeindeamt beantragen



Mittwoch, 22. Dezember 2021

Das Land NÖ hat wieder beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 150 € zu gewähren.


Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2022 beantragt werden.
Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?
∗ AusgleichszulagenbezieherInnen -
∗ BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
∗ BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
∗ BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
∗ Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.

Die Einkommensgrenzen ca. z. B. :
Alleinstehende max. 1000,48 €
Ehepaar, Lebensgefährten max. 1578,36 €

Arbeitslosengeld:
Alleinstehende max. 1167,22 €

Diese Richtsätze gelten bis 31.12.2021 danach werden sie angehoben.

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Guntersdorf hat beschlossen, dass Gemeindebürger die bereits mind. 5 Jahre den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Guntersdorf begründet haben und das Familieneinkommen/Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze der Richtlinien des Heizkostenzuschusses der NÖ Landesregierung nicht überschreitet, zusätzlich € 150,-- von der Marktgemeinde Guntersdorf erhält.



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